Betriebliche Gesundheitsförderung/ Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesamtkonzept

Erfahrung! Zuverlässigkeit! Kompetenz!

Durch unsere breit aufgestellten Angebote bieten wir Ihnen ein Gesamtkonzept.

 

Betriebliche Gesundheitsförderung muss vielseitig angegangen werden. Ihre Mitarbeiter brauchen Ansprache auf verschiedenen Themen, um einen gesünderen Lebensstil umsetzten zu können.

 

Wir bereiten Ihnen gerne einganzheitliches Angebot mit auf den Themen

 

Bewegung

Ernährung

Entspannung

 

Lassen Sie sich von uns bei einem kostenlosen Termin beraten und ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen entwickeln.

Bewegung

Bei einheitlichen Bewegungen oder wenig Bewegung während der Arbeitszeit, können sich Fehlhaltungen entwickeln und Rückenschmerzen begünstigen. Mit einfachen Übungen kann man dem entgegenwirken

Ernährung

Durch lange Arbeitstage ist oft wenig Zeit, sich um eine gesunde Ernährung zu kümmern. Höchste Zeit kleine Dinge zu verändern, um sie so in den Alltag einzubauen.

Entspannung

Ein hohes Stresslevel begünstigt die Entwicklung von Krankheiten und Arbeitsunfähigkeit. Hier kann durch gewisse Atemübungen und vorgegebene Entspannungszeit gegengewirkt werden.

Gesetzliche Grundlagen und Steuervorteile für den Arbeitgeber

Um den Arbeitgeber zu motivieren , mehr für die Gesundheit der Mitarbeiter zu tun, gibt es vom Gesetzgeber geregelte steuerliche Freibeträge im Einkommenssteuergesetz nach §3 Nr. 34. Es werden Dienstleistungen zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit (Primärprävention) wie z.B. Entspannungstechniken, Rückengymnastik und Ernährungskurse.

Auch Barzuschüsse des Unternehmens zu solchen Maßnahmen werden vom Gesetzgeber mit einem Freibetrag von bis zu 600€ im Jahr pro Arbeitnehmer begünstigt.

Maßnahmen müssen von den Krankenkassen zertifiziert werden und den Anforderung der §§20 und 20b des Sozialgestzbuches genügen.

 

Barzuschüsse

Gibt es, wenn ein kleines oder mittelständiges Unternehmen auf externe Angebote angewiesen ist. Eine Steuerbefreiung wird bei zertifizierten Kursen gewährt.

 

Umsatzsteuer

Dient eine Gesundheitsmaßnahme überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgeber, kann die Umsatzsteuer bei der Vorsteuer abgezogen werden.

 

 

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