Durch unsere breit aufgestellten Angebote bieten wir Ihnen ein Gesamtkonzept.
Betriebliche Gesundheitsförderung muss vielseitig angegangen werden. Ihre Mitarbeiter brauchen Ansprache auf verschiedenen Themen, um einen gesünderen Lebensstil umsetzten zu können.
Wir bereiten Ihnen gerne einganzheitliches Angebot mit auf den Themen
Bewegung
Ernährung
Entspannung
Lassen Sie sich von uns bei einem kostenlosen Termin beraten und ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen entwickeln.
Um den Arbeitgeber zu motivieren , mehr für die Gesundheit der Mitarbeiter zu tun, gibt es vom Gesetzgeber geregelte steuerliche Freibeträge im Einkommenssteuergesetz nach §3 Nr. 34. Es werden Dienstleistungen zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit (Primärprävention) wie z.B. Entspannungstechniken, Rückengymnastik und Ernährungskurse.
Auch Barzuschüsse des Unternehmens zu solchen Maßnahmen werden vom Gesetzgeber mit einem Freibetrag von bis zu 600€ im Jahr pro Arbeitnehmer begünstigt.
Maßnahmen müssen von den Krankenkassen zertifiziert werden und den Anforderung der §§20 und 20b des Sozialgestzbuches genügen.
Barzuschüsse
Gibt es, wenn ein kleines oder mittelständiges Unternehmen auf externe Angebote angewiesen ist. Eine Steuerbefreiung wird bei zertifizierten Kursen gewährt.
Umsatzsteuer
Dient eine Gesundheitsmaßnahme überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgeber, kann die Umsatzsteuer bei der Vorsteuer abgezogen werden.
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